Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitbarkeit
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, f.
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I
Wehrhaftigkeit, Tapferkeit in einem Streit (III)
- die grossen siglich gerechte streitperkait und eerlich adenlich und ritterlich frewd1514 Weißkunig 3
II
wie Streitigkeit (II)
- auf vorgehaltene streitbarkeit [wegen einer Hofteilung] zwischen den neuen gemeinden und gerichtsleuten L. einerseits und W.-H. andererseits1593 SchweizId. XI 2399Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons