Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitbefestigung
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Streitbefestigung
, f.
Einlassung des Beklagten auf die Klage (I), wodurch der Prozess rechtshängig wird, Litiskontestation
bdv.:
Kriegsbefestigung
- die streits-befestigung aber ist unterschiedlich, nemlich, und erstens generalis, wenn auf klags-puncta auch generaliter geantwortet wird1767 Berhandtzky,RechnW. 666
- litis contestatio: ... die kriegsbefestigung (krieg bedeutet hier streit oder rechtsstreit) ... statt des andern muͤßte man man ... streitbefestigung sagen1813 Campe Erg.-Bd. 399
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