Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitbefestigung

Streitbefestigung

, f.

Einlassung des Beklagten auf die Klage (I), wodurch der Prozess rechtshängig wird, Litiskontestation 
  • die streits-befestigung aber ist unterschiedlich, nemlich, und erstens generalis, wenn auf klags-puncta auch generaliter geantwortet wird
    1767 Berhandtzky,RechnW. 666
  • litis contestatio: ... die kriegsbefestigung (krieg bedeutet hier streit oder rechtsstreit) ... statt des andern muͤßte man man ... streitbefestigung sagen
    1813 Campe Erg.-Bd. 399