Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitfall
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streitbarlich
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Streitber
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(Streiteid)
streiten
Streitende
Streiter
Streitfall
, m., Strittfall, m.
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Zwist, (rechtliche) Auseinandersetzung, Rechtsstreit; auch: umstrittene Angelegenheit
vgl.
Streitsache (I)
- meines ermessens könten zu Regenspurg von der kayserl. majest. und den ständen die vornehmste stritt-fähl nach ihrer circumstantien ... berathschlaget, resolvirt und decidirt ... werden1648 Gothein,Colloqu. 49
- der herr nachbar wird geziemend ersucht, den freveltätigen H.S. zur wiedergabe des brotes anzuhalten, damit man sich nicht bemüßigt finden müßte, ihrer hochfürtstlichen gnaden ... den streitfall vorzutragen1737 BambBer. 100 (1964) 454
- in streitfaͤllen, die daruͤber [Haftung für Kaufmannsware] entstehen koͤnnen, wuͤrden die im 3. artikel genannten behoͤrden die unverzuͤgliche entscheidung zu geben haben1787 HdbchÖstGes. XIV 23Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- gerichtsbarkeit, welche in allen unter den buͤrgern entstehenden streitfaͤllen ... vom oberamte behandelt wird1788 Thomas,FuldPrR. I 142Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der vollziehungsbeamte des bezirks, nebst zwei von dem verwaltungsrath ihm aus dem bezirk beizuordnenden friedensrichtern, bilden zu(r) untersuchung und beurtheilung aller streitfälle administrativer natur eine erstinstanzliche behörde, von deren ausspruch die weitersziehung an den verwaltungsrath statthat1802 AktSammlHelvet. VIII 1552Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)