Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): streithängig
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Streitgefährte
Streitgenosse
Streitgeschäft
Streitgeselle
streitgierig
streithaftig
(streithalz)
Streithammer
Streithandel
Streithang
streithängig
, adj.
vor Gericht anhängig; rechtshängig
bdv.:
rechtshängig (I)
- es were in der kaiserl. cammer die jurisdiction oder oberbottmässigkeit über die Weszer zwischen dem herrn grafen und ihnen streithängig1671 DWB. X 3 Sp. 1381
- daß er mit herrn von C. ratione praestandorum contractus an dem hochpreißlichen cammer-gerichte streithaͤngig seye1755 Hempel,JurLex. VII 76