Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): streithängig

streithängig

, adj.

vor Gericht anhängig; rechtshängig
  • es were in der kaiserl. cammer die jurisdiction oder oberbottmässigkeit über die Weszer zwischen dem herrn grafen und ihnen streithängig 
    1671 DWB. X 3 Sp. 1381
  • daß er mit herrn von C. ratione praestandorum contractus an dem hochpreißlichen cammer-gerichte streithaͤngig seye
    1755 Hempel,JurLex. VII 76