Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): streithaftig
Artikel davor:
Streitflüchtige
Streitfrage
Streitfrevel
(Streitfriede)
Streitgarn
Streitgefährte
Streitgenosse
Streitgeschäft
Streitgeselle
streitgierig
streithaftig
, adj.
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I
wie streitwürdig
- dolget hi en dyer iefta daed, den scat half to betane and nene ferden herum ner liodum, soe feer soe thio bota nath mara en sie than thria pund and fiorteen grate. thet is strithheftich scheth [verletzt oder tötet es ein (anderes) Tier, so hat er den Schaden halb zu büßen und weder den Herren noch dem Volke ein Friedensgeld (zu entrichten), sofern die Buße nicht mehr als 3 Pfund und 14 Grote beträgt, das ist die kampfwürdige Summe]2. Hälfte 14. Jh. (Hs. 1464) WesterlauwersR. I 528
II
wie streitbar (I)
- einweisung mag man entreden in jarzall ... was aus streithafftiger ritterschaff, der [mag] es auch wider sprechen vnd sagen, es sey geschehen, dieweil er in der ritterschafft were1408 (ed. 1574) Ekhardi,MagdebR. IX 20, 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vor diesem gebirge haben die Venediger grosse macht gehabt, noch haben sie es nicht können betzwingen mit keiner macht, so streithafftig seind sie [leutte auff dem Berg Albania] und kan niemand zue ihnen kohmen für grossen steinen und engen wegen, die sie im gebirge haben16. Jh. Pilgerreisen 324Faksimile - in Google Books