Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streithang
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Streitgarn
Streitgefährte
Streitgenosse
Streitgeschäft
Streitgeselle
streitgierig
streithaftig
(streithalz)
Streithammer
Streithandel
Streithang
, m.
wie Streithängigkeit
- die angezogene cammergerichtliche litespendenz oder streithang [hat] an oldenburgischen seiten nicht wollen gestanden werden1671 DWB. X 3 Sp. 1381