Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitigkeit
Artikel davor:
Streitgeselle
streitgierig
streithaftig
(streithalz)
Streithammer
Streithandel
Streithang
streithängig
Streithängigkeit
streitig
Streitigkeit
, f., Strittigkeit, f.
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I
Uneinigkeit, Meinungsverschiedenheit; Zank, Streiterei; (rechtliche) Auseinandersetzung
- in vnserm bergkwergk zu S. [hat sich] eine irung und stritigkeyt begebennSchwazBergO. 1468 Einl.
- da wir ir stritikait v. grobe erpietung mit vnuernunfftigen wortten genug gehort hetten, liess wir sy ... in v. vancknuss legen1487 Indersdorf II 145Faksimile (ca. 372 KB)
- wo si [nachparn] aber die strittigkait nicht verainen möchten, so soll das an das gericht pracht werden1537 Tirol/ÖW. V 536Faksimile (ca. 49 KB)
- alle kauf und verkäuf ... sollen zu verhinderung irr- und strittigkeiten ... vor richter und geschwohrnen beschechen1541 NÖsterr./ÖW. VII 634Faksimile (ca. 44 KB)
- daß alle gebrechen und streittigkeiten in bergsachen ... vor unserm bergmeister ... sollen fuͤrbracht ... werdenJoachimsthalBO. 1548 II 79Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sollen die partheyen solche jre strittigkaiten stracks vnnd von stundan, noch in demselben wehrunden rechten, dem gericht zu entschaidung fürbringenSteirLRRef. 1574 Art. 75Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daß die streitigkeiten, so in religionsachen furfallen, anders nicht alß durch christliche, freundliche ... mittel und wege zu ... vergleichung mögen gebracht werden1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 423Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wann sich wegen wittwen und weysen gespaͤn erhebend, ... so sollend soͤlche stryttigkeiten jeder zyt zum ersten für obman und schirmvoͤgt gebracht werden1615 BernStR. VII 2 S. 747Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- damit vnter meinen bedienten keine streitigkeit vnd misverstaͤndniß einreissen moͤgen, sollen die justitz-sachen den canzley-raͤthen vnd gografen, die amptsachen aber den beampten anbefohlen seyn, vnd keiner dem andern vorgreifen1645 CCOsnabr. I 1 S. 272Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- in dorf W. ... in der gemeinde alda [haben sich] viel unterschiedliche, grosse uneinigkeiten und strittigkeiten ereignet1672 Steiermark/ÖW. VI 75Faksimile (ca. 44 KB)
- im fall aber einer die laͤnge und breite seiner güther nicht eygentlich wüßte, ... so soll derjenige, der dem andern ohne vorsatz etwas abackert oder mehet, unstraffbar seyn, obgleich nachgehends deßwegen stritigkeiten fürfielen1715 BadLO. 132Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- bei den predigerwahlen hat es häufig von jeher streitigkeiten gegeben über die ... art, sich die stimmenmehrheit zu verschaffen1798 Heppe,EvKiWestf. I 291
- wer sich solche ausdrücke bedient, wodurch streitigkeiten und wohl gar schlägereien entstehen könen, ... zahlt 1 m.1804 SchleswDorfO. 602
- die bloͤßung des degens bey streitigkeiten in der ... residenz Dresden ist bey verliehrung der hand ... untersaget1806 v.Berg,PolR. V 123Faksimile - in Google Books
- wer schriftlich, und ohne zeugen testiren will, der muß das testament ... eigenhaͤndig mit seinem nahmen unterfertigen. die beysetzung des tages, des jahres, und des ortes, wo der letzte wille errichtet wird, ist zwar nicht nothwendig, aber zur vermeidung der streitigkeiten raͤthlich1811 ÖstABGB. § 578Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
Rechtsstreit, gerichtlicher Prozess
- so auch zwo grueben in strittigkait vnd recht komen, sollen die gwerkhen, ... die das recht fuern, den costen zalen1556 SchwazErf. Art. 9 § 8Faksimile - in Google Books
- an disem landtgericht, sollen die christenlichen vnd gepante feirtaͤg ... gehalten, vnnd daran kain gericht besessen, noch was gerichtlichs, darumb sich die partheyen inn strittigkait begeben moͤgen, gehandlet werden1562 SchwabenLGO. III 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daß sie alles das jhenig, so wir in disen streitigkeiten ... entscheiden werden, von des gerichts vnd gantzer gemeynde wegen, anzunemen ... vnd nachzukommen ... mit handtgebenen trewen zůzusagen, macht haben1568 Zwengel 47vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- in burgerlich strittigkeiten [sollen] die memoralia, oder mündtliche klagen ... keines wegs bei ihme [fürsten richter] angebracht .... sondern alßobald vor den burgermeister gewießen werden1631 ZMährSchles. 11 (1907) 89
- unter das consistorium gehoͤren ... alle matrimonial-sachen ..., streitigkeiten und trennungen der ehe halber1634 SammlLivlLR. II 139Faksimile - in Google Books
- so behaltet der herr abbt alß twingherr ... vor alle ... nidere streitigkeiten innert seinem twing undt baann ... zefergen, darüber auch zegepieten1669 ArchBern 25 (1920) 239
- [da] deren pupillen in ihrer vormuͤndere guͤter ex lege schon competirenden hypothec ... verschiedene weitlaͤuftige proceße und streitigkeiten entstanden ..., sollen nach diesen die pupillen in bonis tutorum keine andere hypothecam als tacita ... genießen1698 CCHolsat. I 122Faksimile - in Google Books
- dem fracht- oder see-gerichte, in welchem alle see-haͤndel und vorfallende streitigkeiten zwischen befrachtern, schiffern und schiffsvolck ... entschieden werden1784 RevalStR. I 330Faksimile (ca. 161 KB)
- ueber jede art der streitigkeiten kann man seinem gegner den haupt-eid zuschiebenBadLR. 1809 Satz 1358Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
wie Streithängigkeit
- die vbergebung aines libels ist ainer sollichen würckung, dz dem begern darinn begriffen, mit zů oder aber kantnuß, gemaͤß geurthaylt, das auch die klag dardurch etlicher massen perpetuiert, die prestription vnderbrochen, vnd darzů das beklagt gůt strittig gemacht wirdet, vnnd deßhalber in sollicher strittigkayt, nit mer veraͤndert werden mag1544 Perneder,Proz. 28vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit