Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitigkeit

Streitigkeit

, f., Strittigkeit, f.

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I Uneinigkeit, Meinungsverschiedenheit; Zank, Streiterei; (rechtliche) Auseinandersetzung
  • in vnserm bergkwergk zu S. [hat sich] eine irung und stritigkeyt begebenn
    SchwazBergO. 1468 Einl.
  • da wir ir stritikait v. grobe erpietung mit vnuernunfftigen wortten genug gehort hetten, liess wir sy ... in v. vancknuss legen
    1487 Indersdorf II 145
  • wo si [nachparn] aber die strittigkait nicht verainen möchten, so soll das an das gericht pracht werden
    1537 Tirol/ÖW. V 536
  • alle kauf und verkäuf ... sollen zu verhinderung irr- und strittigkeiten ... vor richter und geschwohrnen beschechen
    1541 NÖsterr./ÖW. VII 634
  • daß alle gebrechen und streittigkeiten in bergsachen ... vor unserm bergmeister ... sollen fuͤrbracht ... werden
    JoachimsthalBO. 1548 II 79
  • sollen die partheyen solche jre strittigkaiten stracks vnnd von stundan, noch in demselben wehrunden rechten, dem gericht zu entschaidung fürbringen
    SteirLRRef. 1574 Art. 75
  • daß die streitigkeiten, so in religionsachen furfallen, anders nicht alß durch christliche, freundliche ... mittel und wege zu ... vergleichung mögen gebracht werden
    1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 423
  • wann sich wegen wittwen und weysen gespaͤn erhebend, ... so sollend soͤlche stryttigkeiten jeder zyt zum ersten für obman und schirmvoͤgt gebracht werden
    1615 BernStR. VII 2 S. 747
  • damit vnter meinen bedienten keine streitigkeit vnd misverstaͤndniß einreissen moͤgen, sollen die justitz-sachen den canzley-raͤthen vnd gografen, die amptsachen aber den beampten anbefohlen seyn, vnd keiner dem andern vorgreifen
    1645 CCOsnabr. I 1 S. 272
  • in dorf W. ... in der gemeinde alda [haben sich] viel unterschiedliche, grosse uneinigkeiten und strittigkeiten ereignet
    1672 Steiermark/ÖW. VI 75
  • im fall aber einer die laͤnge und breite seiner güther nicht eygentlich wüßte, ... so soll derjenige, der dem andern ohne vorsatz etwas abackert oder mehet, unstraffbar seyn, obgleich nachgehends deßwegen stritigkeiten fürfielen
    1715 BadLO. 132
  • bei den predigerwahlen hat es häufig von jeher streitigkeiten gegeben über die ... art, sich die stimmenmehrheit zu verschaffen
    1798 Heppe,EvKiWestf. I 291
  • wer sich solche ausdrücke bedient, wodurch streitigkeiten und wohl gar schlägereien entstehen könen, ... zahlt 1 m.
    1804 SchleswDorfO. 602
  • die bloͤßung des degens bey streitigkeiten in der ... residenz Dresden ist bey verliehrung der hand ... untersaget
    1806 v.Berg,PolR. V 123
  • wer schriftlich, und ohne zeugen testiren will, der muß das testament ... eigenhaͤndig mit seinem nahmen unterfertigen. die beysetzung des tages, des jahres, und des ortes, wo der letzte wille errichtet wird, ist zwar nicht nothwendig, aber zur vermeidung der streitigkeiten raͤthlich
    1811 ÖstABGB. § 578
II
Rechtsstreit, gerichtlicher Prozess
  • so auch zwo grueben in strittigkait vnd recht komen, sollen die gwerkhen, ... die das recht fuern, den costen zalen
    1556 SchwazErf. Art. 9 § 8
  • an disem landtgericht, sollen die christenlichen vnd gepante feirtaͤg ... gehalten, vnnd daran kain gericht besessen, noch was gerichtlichs, darumb sich die partheyen inn strittigkait begeben moͤgen, gehandlet werden
    1562 SchwabenLGO. III 6
  • daß sie alles das jhenig, so wir in disen streitigkeiten ... entscheiden werden, von des gerichts vnd gantzer gemeynde wegen, anzunemen ... vnd nachzukommen ... mit handtgebenen trewen zůzusagen, macht haben
    1568 Zwengel 47v
  • in burgerlich strittigkeiten [sollen] die memoralia, oder mündtliche klagen ... keines wegs bei ihme [fürsten richter] angebracht .... sondern alßobald vor den burgermeister gewießen werden
    1631 ZMährSchles. 11 (1907) 89
  • unter das consistorium gehoͤren ... alle matrimonial-sachen ..., streitigkeiten und trennungen der ehe halber
    1634 SammlLivlLR. II 139
  • so behaltet der herr abbt alß twingherr ... vor alle ... nidere streitigkeiten innert seinem twing undt baann ... zefergen, darüber auch zegepieten
    1669 ArchBern 25 (1920) 239
  • [da] deren pupillen in ihrer vormuͤndere guͤter ex lege schon competirenden hypothec ... verschiedene weitlaͤuftige proceße und streitigkeiten entstanden ..., sollen nach diesen die pupillen in bonis tutorum keine andere hypothecam als tacita ... genießen
    1698 CCHolsat. I 122
  • dem fracht- oder see-gerichte, in welchem alle see-haͤndel und vorfallende streitigkeiten zwischen befrachtern, schiffern und schiffsvolck ... entschieden werden
    1784 RevalStR. I 330
  • ueber jede art der streitigkeiten kann man seinem gegner den haupt-eid zuschieben
    BadLR. 1809 Satz 1358
III wie Streithängigkeit 
  • die vbergebung aines libels ist ainer sollichen würckung, dz dem begern darinn begriffen, mit zů oder aber kantnuß, gemaͤß geurthaylt, das auch die klag dardurch etlicher massen perpetuiert, die prestription vnderbrochen, vnd darzů das beklagt gůt strittig gemacht wirdet, vnnd deßhalber in sollicher strittigkayt, nit mer veraͤndert werden mag
    1544 Perneder,Proz. 28v
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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