Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): streitmäßig

streitmäßig

, adj.

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umstritten
  • wann ein verkauftes guet strittmessig, aber derwegen noch kein clag furkomben were, so kan der erkaufer nit begehren ihme das erkauft guet richtig zu machen
    1573 NÖLTfl. II 4 § 22