Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitschrift
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(Streitkämpfe)
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Streitpunkt
Streitregel
Streitsache
Streitschiff
Streitschrift
, f.
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I
Abhandlung, die vehement (oft polemisch) gegen etw. oder jn. Position ergreift
bdv.:
Streitbuch (I)
- streitschrifen ... wider die papisten, sacramentierer und andere falsche lerer1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 455Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß durch die bisherige im druck heraus gekommene schmaͤh- und streit-schrifften allerhand uͤbele inconvenientzien entstanden1735 CCMarch. I 2 Sp. 266Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
II
schriftliche Stellungnahme einer Partei in einem Gerichtsprozess
- daß die subsumtio oder minor propositio noch bey weitem nicht so richtig, als ex parte Suecorum dafuͤr gehalten werden will, wie die hinc inde daruͤber ausgegangene streit-schrifften zu erkennen geben1654 Moser,StaatsR. 39 S. 419Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im ordentlichen prozeße ... hat jeder streitende theil das recht wenigstens zwo streitschriften zu uͤberreichen ... naͤmlich: 1) der klaͤger die klagschrift, und 2) der beklagte die exceptionsschrift, dann wieder 3) der klaͤger die replick, und 4) der beklagte die duplick1784 Hanzely,Reichshofrat. II 303
- dass die beweisantretung mit den ersten streitschriften verbunden wird1815 Gönner,EntwGesB. II 208Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
schriftliche Stellungnahme in einer Streitfrage
- es ist von verschiedenen landwirthen in zweifel gezogen worden, ob die schweine ein nuͤtzliches haushaltungsvieh sind ... in den leipziger sammlungen [sind] deshalb einige kleine streitschriften gewechselt worden1758 v.Justi,Staatsw. I 603Faksimile (ca. 79 KB)
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