Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitwagen

Streitwagen

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
fahrbares Gestell für ein Geschütz
bdv.: Streitkarren
  • den tymmerluden, dede verdigeden de stritwagen unde bussenladen, 24 s. 3 d.
    1461 HildeshUB. VII 645
  • das man ausserhalben derselben streitwegen vnd karren auch orden inn stetten, merckten vnd den grossen dorffern laytterwegen, der yeder hab ein pret, das neben herab hanng, vnd eins zwischen den redern
    1492 JbMittelfrk. 35 (1867) 23
unter Ausschluss der Schreibform(en):