Streulaub, n.
Streulaub, n.
als Streu (I) verwendetes Laub; auch das Recht dieses einzusammeln
-
des soll die gemeine waßer und weydte, strauwlaub, windtschlag holtz und dörr holtz macht auß dem waldt zu tragen haben1576 RheingauLändlRQ. 529
-
den unterthanen das streulaub an unschaͤdlichen orten, ausser den mast- und hegewaͤldern ... zu verstatten1771 Pütter,BeitrStaatsR. I 160 Faksimile