Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streuner

Streuner

, m.

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Vagabund, Umherschweifer, Obdachloser
  • die starcken bettler, streiner und herrenloses gesind [sollen aufgenommen werden] zu arbeiten und zu dienen
    1654 Moser,StaatsR. 32 S. 118
  • weiln sich auch zu S. ... viel dergleichen streiner und müssiggenger stettig aufhallten, und was sie deß tags über alhie erbetteln, nächtlicher weil alda verzehrn, ... ist befohlen, ... solches beÿ dem wirth daselbst abzustellen
    1665 QFGNürnb. 35 S. 237
  • ist der beklagte ein vagabundus oder streiner der keinen gewissen sitz hat, so kan er durch eine edictal-citation citiret ... werden
    1705 KlugeBeamte I2 69
  • wo dergleichen streuner und diebsrotten von einem centbeamten in einem andern ... centbezirk in verhaft gebracht werden, ... [ist] ungesaͤumte anzeige ... zu machen
    1804 v.Berg,PolR. IV 685