Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streuner
Artikel davor:
strenglich
Streu
(Streuelgeld)
streuen
(Streuene)
Streuholz
Streuland
Streulaub
Streuleich
streunen
Streuner
, m.
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Vagabund, Umherschweifer, Obdachloser
bdv.:
Streicher (V)
- die starcken bettler, streiner und herrenloses gesind [sollen aufgenommen werden] zu arbeiten und zu dienen1654 Moser,StaatsR. 32 S. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weiln sich auch zu S. ... viel dergleichen streiner und müssiggenger stettig aufhallten, und was sie deß tags über alhie erbetteln, nächtlicher weil alda verzehrn, ... ist befohlen, ... solches beÿ dem wirth daselbst abzustellen1665 QFGNürnb. 35 S. 237
- ist der beklagte ein vagabundus oder streiner der keinen gewissen sitz hat, so kan er durch eine edictal-citation citiret ... werden1705 KlugeBeamte I2 69Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo dergleichen streuner und diebsrotten von einem centbeamten in einem andern ... centbezirk in verhaft gebracht werden, ... [ist] ungesaͤumte anzeige ... zu machen1804 v.Berg,PolR. IV 685Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Streusel
(Streuung)
Strich
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Striche
(Strichel)
(Strichelhalter)
(Strichelmaß)
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