Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strichholz

Strichholz

, n.

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wie Streichstock 
  • allermenlich sal das saltzmal setzen, das es gleich stehe, vnd sal haben ein sauwer strychholtz, vnd sal streichen ein strich vber allerleng maiss
    1351 ErfurtZuchtbf. 111
unter Ausschluss der Schreibform(en):