Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strichleindicke

Strichleindicke

, m.

wie Strichdicke 
  • den vnderambtlüten vnd anderen personen aber, so sich in zulaßigen sprüchen auch theillungen gebrauchen laßen, [söllen] die hieruorgebruchten costbaren mähler, v̈berflüßiges eßen vnd trincken gentzlich abgestelt sein, vnd für einße muͤhy zum tag nit mehr alß etwan ein strichli- oder krützdicken ... gegeben werden
    1653 FrutigenStatR. 226