Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strichling

Strichling

, m.

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wie Streichling 
  • wan ein strichlingh in das landt zu W. ... keme vnd darin ohne leibserben sterben wurde vnd gereidt guter hinderliesse, wie sich vnser gn. herr darmit zu verhalden
    17. Jh. (Hs.) Eifel/GrW. II 578
unter Ausschluss der Schreibform(en):