Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strickjagd

Strickjagd

, f.

Jagd mit Stricken (II); auch das Recht dazu
  • da denn einige [jagten] mit, andere ohne hunde geschehen, diese werden strick-jagten genennet
    1697 Hahn,ErbmeierR. 1018
  • dann belehnen wir denselben mit der strick-jagt auf dem bannekower feld
    1708 Lünig,CJFeud. II 1405
  • einen grossen unterschied in der jagd, indem sehr viele bauren mit schneppen-fluchten und strick-jagden berechtiget sind, welche sich aber nicht mit feuer-roͤhren wagen duͤrfen
    1768 Möser,Osnabr.1 9