Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strickstock

Strickstock

, m.

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(eiserner od. hölzerner) Stab, der beim Knüpfen der Fischernetze als Normmaß für die Maschengröße dient
bdv.: Strickholz
  • eisern mass oder strickstock [für das Fischgarn]
    1558 ArchFischG. 3 (1914) 197
  • alle fischgarn vnd fischzeug sollen nach einem hoͤltzern maß oder strickstock ... gemacht vnd enger nicht gestrickt ... werden
    1581 HessSamml. I 450
  • sollen hinfuͤhro alle fischhamen, lausen vnd ziehegarn nach einem gewissen strickstock ... gestrickt vnd bey verlust der fischer fischgarn auch einer ansehnlichen geltstraffe ... gebraucht werden
    1657 HessSamml. II 444
  • alle vischgarn vnd vischzeug sollen nach eynnem eisern maß oder strickstock, deren wir eynen inn yedes ampt schicken woͤllen, gemacht, vnnd engerer nicht gestrickt noch gebraucht werden, dann dasselbig formeisen oder strickstock 
    1767 HessSamml. I 177