Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stringieren

stringieren

, v.

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berühren, betreffen; beeinträchtigen, verletzen
  • [dasz] die bezahlung der 52 alten marckken auch niemand alsz die damahlige possessores, so es genohmen, stringiren moegen
    1654 SchlesDorfU. 107
  • [daß] die auff das härteste angefochtene cardinales ... die nembliche arth in ihrer antworth gegen die, so sie so hart stringirten von seithen der gegenparthey brauchen wollten
    1730 ZGO. 72 (1918) 196
  • es hilft dem ungehorsamen von der censura contumaciali nicht aus, wann er sich extra dioecesin befindet, denn sie stringiert die person und folgt derselben auch in ein fremdes territorium nach
    1768 Kreittmayr,AnmCMax. V 1476