Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strohbreit
Artikel davor:
(striklahm)
strikt
(striktlich)
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2Stritt
strobelt
Stroh
Strohband
Strohbraut
Strohbreit
, n.
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ein Längenmaß, (urspr.) von der Breite eines Strohhalms
- die leynngewanndtele ... mag ein strohe breith lennger sein; domit salh aber keine whare dann leyngewandt gemessen werden1494 AktStPr. V 416
- [Deichlasten:] 13 fueß 10 fingerbreit, 13 1/3 strobreit teiches wegenn deß landes, so der herr ambtmann zuer schweineweide gebrauchett, hatt J.M. angenommenn1616 JbSchleswHolst. 6 (1863) 202
- die ellen, so falsch befunden, so mannige strohbreit, so mannige 3 rthlr.1700 JbOldenb. 17 (1909) 216Faksimile - digitalisiert von der Landesbibliothek Oldenburg