Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strohdach
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, n.
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mit Stroh (I) gedecktes Dach; wegen leichter Entzündbarkeit feuerpolizeilich reglementiert
- men sal den derden soem vanden reyde off strodake oueral myd leme begheten ende bestriken1425 GroningenStB. 48Faksimile (ca. 133 KB)
- nymant sal eyn strodach legen, he bedrages denn mit leymen1. Hälfte 15. Jh. Größler,Eisleben 51Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- nemant enscal ok unbetogen strodake liggennach 1460 Wernigerode/ZKulturg. 3 (1896) 193
- es sollen weder in noch vor der stadt stroh-dächer an den häusern gemacht werdenum 1580 FrkBl. 10 (1958) 64
- strodaͤcher sollen hinfuͤro nicht geduldet werden ... wer ein newes macht ... sollen ... zur straffe geben ... 10 guͤlden ... vnd ... dasselbige dach alsbald wieder eingerissen werden1637 HessSamml. II 76Faksimile (ca. 322 KB)
- [ordres] wegen abschaffung der gefaͤhrlichen stroh- und schindel-daͤcher1723 Ludewig,Anzeigen I 484Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß] die noch vorhandene stroh-daͤcher vermoͤglicher leute, die ein ziegel-dach ertragen koͤnnen, innerhalb 6 jahren [abgeschaft werden sollen]1754 SammlBadDurlach II 393Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen auf den doͤrfern ... bei neuen bauten keine strohdaͤcher weiter angeleget ... werden1766 HalberstProvR. 268Faksimile - in Google Books
- es wurde ferner (nach dem großen brand) befohlen, in 4 wochen die strohdaͤcher abzuwerfen, bey vermeidung 100 rthlr. strafe ... demnaͤchst wurde befohlen, die noch uͤbrigen strohdaͤcher und noch uͤbrigen hoͤlznerne schornsteine in 6 wochen abzuaͤndern1802 WeistNassau I 184Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)