Strohmann, m.

I wie ¹Strohmeier
  • also dasz ein bischof abgüeng, ein mair, ein widemann, der strohmann oder der auf dem ampthof zu M. sitzt, so soll man es iemands über daz verleihen, dann dem negsten erben
    1381 GrW. VI 208 Faksimile
II aus Stroh (I) geflochtene Figur, (lebensgroße) Puppe; ua. bei Schandstrafen, (rechts)symbolisch stellvertretend für eine Person
  • [daß] diejenigen, so mit soldaten unzucht und hurerey getrieben, mit aufbindung des stroh-mannes auszutrommeln und aus dem lande fort zu weisen
    1726 AltenburgSamml. I 235 Faksimile
  • darauf wurde ein strohmann ... mit vornen und hinten aufgehaͤngten zettel, worauf geschrieben stund "verraͤther des koͤnigs" ... auf einen scheiterhaufen gestellt
    Reichspostreuter (1788) nr. 176