1Strohmeier, m.

vereidigter Aufseher, der die Abführung des herrschaftlichen Anteils der Ernte sowie den Dreschvorgang überwacht
  • für dieselben seine recht gibt man dem strohemaier alle jar 6 malter rauchs korn
    1381 Ries/GrW. VI 208 Faksimile
  • derselbig strowmayer soll innen ouch ein keffach machen
    1461 AltwürtLagerb. V 430
  • [der scheffer soll] ainen stroumayer halten und haben, den wir im geben ... der uns unserm drytten tayl ... nach unserm nutz und frumen fürsehen [soll], das uns der on arglist ... geantwort werd
    1523 AltwürtLagerb. V 408
  • ein jeder amptmann vnd strowmaier sollen auch in allen tresch vnd besonder auff den vererbten, vnd bestanden landtgerbigen vnd teilguͤtern, da das keffach atz, gesud, geriertz vnd gestrew ... auffsehen haben
    1551 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 24 Faksimile