Strumpfstricker, m.

auch Strümpf-
(zunftgebundener) Handwerker, der Strümpfe (I) und andere Maschenwaren ¹strickt (VII)
  • [daß] die gesambten meister der ehrbaren handwerkhe, bekanntlichen ... leinen- und wullinweber, strumpfstricker, huef- und nagelschmiede ... sich ... verglichen haben, daß ... zwischen erstberührten handwerkhern eine rechte brüderliche zunfft [bestehen solle]
    1694 HohenzollJh. 14 (1954) 16
  • [soll die wolle] im lande verbleiben, nicht ausgefuͤhret und an keinem ausser an die tuch-, zeug-, rasch-hutmacher, strumpffstricker ... oder andere woll-fabricanten im lande verkauffet werden
    1695 CCMarch. V 2 Sp. 269 Faksimile
  • [ksl. Privileg für die] bäreth-, sockhen- und strümpf-stricker der landtsfürstlichen haupt statt Gräz
    1698 MittSteirLArch. 19/20 (1970) 126
  • [es sind angenommen worden] etliche schuhmacher und schneider, ingleichen leinweber und struͤmpffstricker, welche die arme knaben, die zu einem dergleichen handwerck lust haben, dazu anhalten ... sollen
    1718 PforzheimWaisenhaus 14
  • sollen ... die strumpfstrücker ... einen zöch haben und unter sich selbst in allen eine gleichheit halten
    1767 PreßbZftUrk. 317
  • der handel mit feinen auslaͤndischen struͤmpfen bleibt den kaufleuten mit ausschluß der strumpfstriker und strumpfweber uͤberlassen
    1779 Weisser,RHandw. 337 Faksimile
  • den strumpfstrikern und zeugmachern ist verboten, wollene und leinene waaren in allerley farben zu faͤrben
    1815 WirtRealIndex I 453 Faksimile
  • [in doͤrfern kommen in die 1. klasse:] schornsteinfeger, spielleute (musikanten), strumpfstricker, strumpfweber
    1815 SammlBadStBl. III 209