Strumpfweber, m.

Handwerker, der mit einem Strumpfwirkstuhl Strümpfe (I), Handschuhe, Hauben uä. Maschenwaren herstellt; zT. als Zunfthandwerk, zT. in Manufakturarbeit
Sachhinweis: EnzNZ. XII 1155
  • [2 brandenburgische manufacturen haben eingestellt] 131 arbeiter als woll kämmer, würcker, tuch- und zeugfärber, bereiter, strumpfweber und bey 300 spinner
    1687 ActaBoruss.Handelspol. I 833
  • [allen] tuch-, zeug- und raschmachern, strumpfwebern, strickern und andern woll-arbeitern, welche sich in unsern landen niederlassen wollen, wird ... eine 10.jaͤhrige freyheit von allen buͤrgerlichen oneribus ... ertheilet
    1719 CCMarch. V 1 Sp. 405 Faksimile
  • zu den manufacturen und gewerben hat ein land noͤtig: ... muͤzen-, handschuhe- und strumpf-weber auf staͤhlernen stuͤlen
    1758 Estor,RGel. II 774 Faksimile
  • fuͤrstlich-speiersches verbot, daß die kurpfaͤlzischen strumpf-weber und stricker auf diesseitigen jahrmaͤrkten nicht feilhaben sollen
    1773 Gatterer,TechnolMag. I 411 Faksimile
  • [welche zuͤnfte zum oeconomie- und commerzcollegio gehoͤren:] alle manufacturisten als ... wollen- und baumwollenweber, die strumpfweber und oberscherer mit einbegriffen
    1773 SystSammlSchleswH. I 51 Faksimile
  • man gestattet auch den strumpfwebern nicht, ihre waren anders als roh zu verkaufen
    1779 Weisser,RHandw. 291 Faksimile
  • die strumpfweber [verfertigen] muͤtzen, manns- und frauenstruͤmpfe, beinkleider, ihre waaren setzen sie aus dem hause und in den jahrmaͤrkten ab
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 50 Faksimile
  • duͤrfen tuchweber, strumpfweber ... nichts zum faͤrben von anderen uͤbernehmen ... den strumpfwebern ist jedoch nachgelassen, von anderen hausleuten verfertigte struͤmpfe ... mitzufaͤrben
    1803 WeistNassau II 4 Faksimile
  • in doͤrfern kommen in die I. klasse: baumwollenweber, ... strumpfstricker, strumpfweber, tuͤncher
    1815 SammlBadStBl. III 209