Stubendiener, m.
Stubendiener, m.
I
wie Stubenknecht (II)
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[jder erlege] jdes quarthall ein groschenn, welches die verordenthen vorsteher durch den stubendiener zu der stuben notturfft sollenn einnbrengen lassen1563 ZDKulturg. 4 (1859) 512 Faksimile
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denen wihrten und stuben-dieneren wirt gar ernstlich undersaget, daß sie niemand zu verbottenen zeiten am morgen essen aufstellen1569 SchweizId. XIII 209 Faksimile
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wirt denen wihrten und stubendienern untersagt, daß sie nicht mehr ... die benachbarte gaͤste bis nach feüerglocken, bei ihnen zechen lassen1588 K. Wild, Rathsprotok. der Stadt St. Gallen (ebd. 1847) 53
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wegen hochzeit-mahlzeiten, so auf weber-, schmid-, schneyder- und metzgerzunft etc. gehalten worden, sind die stubendiener und gastgeber vorbeschickht, eydtlich befraget ... daß alles nach der satzung hergegangen1729 K. Wild, Rathsprotok. der Stadt St. Gallen (ebd. 1847) 210
II
Bediensteter des Stubenamts
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die buͤrgermeister [ernennen] ... die stuben-, stadtbauamts-, schatzungs- und steuerdienerG. Schöpf, Wirzburg (Hildburghausen 1802) 491