Stubenhund, m.

auch dim.
kleiner, ausschließlich im Haus gehaltener Hund; Schoßhündchen
  • den buͤrgern in den staͤdten sollen auch alle hunde ausser den kleinen stubenhuͤndlein bey angesetzter straff verbotten sein
    1624 HessSamml. I 662 Faksimile
  • denen buͤrgern in staͤdten ... sollen alle hunde, wie sie namen haben moͤgen, ausser denen kleinen stuben- und andern ... zu bewahrung des ihrigen fuͤr dieben noͤhtig habenden hunden, zu halten gleichfals verbotten seyn
    1722 HessSamml. III 895 Faksimile