Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenknechtamt

Stubenknechtamt

, n.

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Posten, Stelle eines Stubenknechts (I) 
  • der jüngste meister soll ... das stubenknechtampt versehen
    1586 FrankfZftUrk. I 78
  • haben bey haltung eines ehren sechserbotts folgende um das stubenknechtsampt angehalten ... aus diesen vier persohnen ist J.H. zum stubenknecht erwölt worden
    1690 Koelner,BaselSchlüssel 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):