Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenknechtgeld

Stubenknechtgeld

, n.

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Entlohnung eines Stubenknechts (II) 
  • wann ... derjenig, so meister werden will, die gewonliche meisterstuck gemacht hat und darmit bestanden ist, alßdann soll er dem handtwerck zehen gulden und noch zwen gülden fur dinst- oder stubenknechtgelt zu erlegen schuldig sein
    1590 FrankfZftUrk. I 119