Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stubenmäßig

stubenmäßig

, adj.

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wie stubenfähig 
  • herrn J.W., vonn Bern, und jungfrau S.M. hiesig und stubenmesig, ihr vatter ist herr H.C.M., handelsmann, diesen ist auf ersuchen ein verkündt zettel ertheilt worden
    1668 J. Glaesemer, Jos. Werner 1637-1710 (München 1974) 86