Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenmiete
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Stubenmeisterschaft
Stubenmiete
, f.
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Miete (III), Entgelt für die Überlassung einer Stube (II), Wohnung
- dagegen soll beklagter raht ihm [rector an der stadt-schuhlen] geben ... für stuben-miehte vier thlr.1680 CöllnKons. 174
- es hat die polizey darauf zu halten, daß die wirthe die preise ihrer weine, biere ... stuben- und kammer-miethen ... in allen zimmern ihres wirthshauses anheften und darnach ihre rechnungen formiren1719 HannovPolG. 104
- die glaͤubiger, welche kein dingliches recht haben, sondern allein persoͤnlich befreiet sind ... dahin gehoͤren: ... handwerksleute, die zur unumgaͤnglichen notdurft etwas hergegeben haben ... als tisch-gelt, stuben-mihte1758 Estor,RGel. II 810Faksimile (ca. 131 KB)
- fuͤr stuben-miethe und buͤcher ... wird der credit auf sechs monate verstattet1790 v.Berg,PolR. VI 2 S. 536Faksimile - in Google Books
- kostgeld, waschgeld, perukenmacher- und barbierlohn, soll nicht über einen monath; stubenmiethe, bettzins und aufwartung nicht über ein vierteljahr ... geborgt werden1794 PreußALR. II 12 § 100