Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenmutter
Artikel davor:
(Stubenlohn)
Stubenmacher
Stubenmahl
(Stubenmäre)
stubenmäßig
Stubenmeister
Stubenmeisteramt
Stubenmeisterrechnung
Stubenmeisterschaft
Stubenmiete
Stubenmutter
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Verwalterin, Aufseherin in einem Spital, Armen- oder Waisenhaus oä.
vgl.
Stubenvater (II)
- [officia im spital:] ein stubenvatter, augsp. conf., ein stubenmutter, cath.1649 Moser,RStHdb. I 182
- stubenvatter und stubenmutter, welche deswegen aufgestellet seind, damit sie die obsicht auf alle unordnungen ihrer respective zimmer tragen und die übertrettere mit bescheidenheit ermahnen sollen1756 QÖstG. XV 628
- die stuben-muͤtter muͤssen die kinder und zimmer saͤubern, beim essen auftragen, das geschirr abwaschen1782 Schlözer,StAnzeigen I 69
- [siechenhaus:] die stubenvaͤter und muͤtter muͤssen so viel moͤglich die vertraͤglichkeit unter diesen muͤheseligen menschen zu unterhalten ... sich angelegen seyn lassen1796 Kropatschek,KKGes. VII 97