Stubenmutter, f.
Stubenmutter, f.
Verwalterin, Aufseherin in einem Spital, Armen- oder Waisenhaus oä.
vgl.
Stubenvater (II)
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[officia im spital:] ein stubenvatter, augsp. conf., ein stubenmutter, cath.1649 Moser,RStHdb. I 182
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stubenvatter und stubenmutter, welche deswegen aufgestellet seind, damit sie die obsicht auf alle unordnungen ihrer respective zimmer tragen und die übertrettere mit bescheidenheit ermahnen sollen1756 QÖstG. XV 628
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die stuben-muͤtter muͤssen die kinder und zimmer saͤubern, beim essen auftragen, das geschirr abwaschen1782 Schlözer,StAnzeigen I 69
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[siechenhaus:] die stubenvaͤter und muͤtter muͤssen so viel moͤglich die vertraͤglichkeit unter diesen muͤheseligen menschen zu unterhalten ... sich angelegen seyn lassen1796 Kropatschek,KKGes. VII 97