Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenmutter

Stubenmutter

, f.

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Verwalterin, Aufseherin in einem Spital, Armen- oder Waisenhaus oä.
  • [officia im spital:] ein stubenvatter, augsp. conf., ein stubenmutter, cath.
    1649 Moser,RStHdb. I 182
  • stubenvatter und stubenmutter, welche deswegen aufgestellet seind, damit sie die obsicht auf alle unordnungen ihrer respective zimmer tragen und die übertrettere mit bescheidenheit ermahnen sollen
    1756 QÖstG. XV 628
  • die stuben-muͤtter muͤssen die kinder und zimmer saͤubern, beim essen auftragen, das geschirr abwaschen
    1782 Schlözer,StAnzeigen I 69
  • [siechenhaus:] die stubenvaͤter und muͤtter muͤssen so viel moͤglich die vertraͤglichkeit unter diesen muͤheseligen menschen zu unterhalten ... sich angelegen seyn lassen
    1796 Kropatschek,KKGes. VII 97