Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenordnung
Artikel davor:
Stubenmahl
(Stubenmäre)
stubenmäßig
Stubenmeister
Stubenmeisteramt
Stubenmeisterrechnung
Stubenmeisterschaft
Stubenmiete
Stubenmutter
Stubenofen
Stubenordnung
, f.
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I
(schriftl.) Regelung der Pflichten der Mitglieder einer Stubengesellschaft (I od. II), insb. das (sittliche) Verhalten bei Stubenversammlungen betreffend
- ein stuben ordnung geben befolen und abgeret zuo Z. uff der rottstuben1497 Cordes,Stuben 225
- dise obgeschribne stuben ordnunge und statuten habent inen die herschafft R. und gemeine stubengesellen vorbehalten ye zuo ziten mögen gantz oder zuom teyl enndern1518 Cordes,Stuben 210
- eine stubenordnung, die sie [gesellschaft der herrenstube] zu erhaltung guter manneszucht, gesellschaft und einigkeit ... aufgerichtet haben1535 WürtVjh. 10 (1887) 222
- stubenordnung so auß der alten ... durch rath und gericht ... erneuwertt worden1575 Cordes,Stuben 177
- wan nun mir ... in unseren alten stubenornungen und satzungen ersechen und ... befunden, das sölche ... gewachsen satzungen und ornungen ... zuo halten nit mehr müglich1619 SchweizArchVk. 17 (1913) 236
- die muͤller, becken vnd kornmesser moͤgen ein gesellenstuben bestehen vnd einen stubenmaister erwoͤhlen, die sollen ... volltrincken, schandbare reden vnd andere uͤppigkeit keines wegs gedulden, sonder allerdings abschaffen vnd ... abstraffen, solches auch jhrer gesellen- vnd stubenordnung einverleiben lassen1627 Reyscher,Ges. XII 968Faksimile - in Google Books
II
Regelung für die Gäste, Besucher einer (städt.) Wirtsstube
- stubenordnung vff dem rathauß1567 Wertheim/ZDKulturg.2 1 (1872) 313