Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenrechnung

Stubenrechnung

, f.

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Abrechnung bzw. Rechnungslegung einer Stubengesellschaft (I) 
  • wann sie [kaufleutstuͤben] stuͤbenrechnung halten und trinckmaister wehlen, so sollen sie das vor ainem rat anzaigen und mit aines rats willen und erlauben thun
    1549 AugsbChr. VII 179
unter Ausschluss der Schreibform(en):