Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenwirtin

Stubenwirtin

, f.

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I weibl. Stubenwirt 
  • der stubenwirthin sol man helsen nach gestaltsame der sachen und was durch die geseltschaft gemehret wird
    1619 SchweizArchVk. 17 (1913) 238
II Zimmervermieterin
  • auch haus- und stubenwirthinnen, bey welchen ledige weibspersonen gemeinen standes ohne ihre aeltern sich eingemiethet haben, koͤnnen sich dieser obliegenheit [obsicht auf die einer schwangerschaft verdaͤchtigen weibspersonen] nicht entziehen
    1806 v.Berg,PolR. V 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):