Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenzettel
Artikel davor:
Stubenstatut
Stubentür
Stubenvater
Stubenversammlung
Stubenverseher
Stubenvogt
Stubenvogtei
(Stubenware)
Stubenwirt
Stubenwirtin
Stubenzettel
, m.?, n.
I
Verzeichnis der Mitglieder einer Stubengesellschaft (II)
- der burger stubenzettel so vonn herrn L.S. seligen auffgezaichnet vnnd beschriben worden ist1558 Augsburg/DRWArch.
II
Bescheinigung über die Bezahlung von Wohngeld in einem Internat
- die zimmer werden nach der ordnung versaget, wie sie zu der zeit, da sich die ankommenden bey einem der curatoren melden, ledig sind oder werden ... niemand kan die feste versicherung der verlangten aufnahme zum voraus erhalten, wo er nicht ... 25 thlr. pränumeriret und damit ein quitirtes stubenzettel auslösst1746 MGPaed. I 245