Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenzunft

Stubenzunft

, f.

wie Stubengesellschaft (I od. II)
  • haben wir ... vnsern rath vnd truchseßen ... diese gnad vnd freyheit gethan ... einige stubenzunfft oder andere dergleichen gesellschafften [anzunemmen]
    1563 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 307
  • die buͤrgerliche eintheilung der stadt besteht in 9 stuben-zuͤnften oder gesellschaften
    1766 Fäsi II 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):