Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Studentenkarzer
Artikel davor:
studeln
(studen)
Student
Studentenamt
Studentenaufruhr
Studentenbesoldung
Studentenbuch
Studentengefängnis
Studentengut
Studentenhaus
Studentenkarzer
, m.
Universitätsgefängnis, Arrestraum für Studenten
bdv.:
Studentengefängnis
vgl.
Schulkarzer
- deßwegen ist er in verhaft genommen, nach Königsberg gebracht und im studenten-carcer uͤber 4 tage gehalten wordenC. Hartknoch, Preuss. Kirchen-Historia (Frankfurt 1686) 398
- [dieses gefaͤngnis wird] oͤfters von studenten, welchen ... carcerstrafe diktirt worden, gewählt, und dem studentencarcer vorgezogen, weil es die aussicht in den hof des kollegiengebäudes hat, der carcer aber an einem abgelegenen orte, und das vergitterte fenster desselben, welches auf das feld hinaus sieht, so hoch ist, daß auch die laͤngste person auf einen stul steigen muß, um hinaus sehen zu koͤnnenM. Truckenbrot, Geschichte der Stadt Nürnberg II (ebd. 1786) 108