Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): studieren
Artikel davor:
Studentenaufruhr
Studentenbesoldung
Studentenbuch
Studentengefängnis
Studentengut
Studentenhaus
Studentenkarzer
Studentenregister
Studentensold
Studentenzeichen
studieren
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
sich (um etw.) bemühen; sich intensiv (mit etw.) beschäftigen; sich (fort)bilden
- ich ger die alten [Richter] minnen / studieren und besinnen / und emziclîcher trahte phlegen / sît sî den orden sullen wegen / swaz in dem rîche bruchlîch lebt / und ouch dem rehten widerstrebt2. Viertel 14. Jh. Beringen,Schachged. V. 2013
- es ist nit von noͤten, das ein sollicher aduocat sey ein theologus, oder das er in der hailigen schrifft studiert habe, sonder das er ... sey kain ketzer1566 Pegius,CodJust. 75vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die notturft erfordert, das die pfarrer zu irem studieren ein besonder ort haben, da sie von weib, kindern und hausgesinde ungehindert ... abwarten können1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 447Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- stifftete ... anno 1528 m.B.W. eine meß-pfründ dahin, daß sein sohn ... solche sein lebenlang besitzen und dabey studieren solle1752 Sattler,Würt. 135
II
eine universitäre Ausbildung erhalten; akademisch unterrichtet werden; ein Studium (I) absolvieren
- daz yeklich nacion ... die da studierent in den siben freyen kunsten, haben einen procurator1365 WienRQ. 169
- welicher studieret, das er doctor wurt in medicinis1439 RefSigm.(Koller) 293Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- [beysitzer in universiteten sollen] zum wenigsten fünf jar lang im rechten studiert, auch in gerichtlichen hendlen advociert und practiciert haben1555 RKGO.(Laufs) I 3 § 2
- [das keinem] zu curirn gestatt ... soll werden, es sei dann, das derselbig uff einer universitet studirt und gepromouirt worden seie1558 HeidelbUnivStat. 90Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dar in desser bröderschop van koeken und schlachtern einen sohn thom studerende lust vorhanden hedde, ... so schall dem knaben oder gesellen, so lange he up den universiteten studeret, ... uth der broderschop tein rickesdaler gegeven werdenn1593 HambZftRolle 108Faksimile (ca. 79 KB)
- [ein arm schoeler ginge in die burse,] studeirte selbst mit in artibus, folgens in iure1595 BuchWeinsberg IV 238Faksimile - in Google Books
- [Ausschluss vom Notariat:] die jenigen, so in der obrigkeit costen gestudiert oder den můßhaffen genoßen1661 BernStR. VII 1 S. 548Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- mancher, welchen ... jene stadt aus dem gemeinen seckel auf der hohen schul hat studiern lassen, ... verdirbt1670 Abele,Unordn. III 29Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- strenge ist das studiren auf auslaͤndischen universitaͤten ... verboten1785 Fischer,KamPolR. I 397Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
(ein Studienfach, eine wissenschaftliche Materie) (an einer Universität) erlernen
vgl.
promovieren (III)
- die dat keyserrecht studiert of dair in promovyert is1477? MnlWB. VI 726
- een prester, deer wralsck ryucht studereth, dij is mit ter deda in da ban1480/81 JurFris. II 270Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder, der sich deß aduocierens vnderzeugt vnd fuͤr ein rechtßgelehrten oder iuristen gehalten sein wil, sol zum wenigsten fuͤnff iar lang die recht auff vniuersiteten gestudieret vnd sich fleissig darinnen geuͤbet haben, auch von doctorn derwegen examiniert sein1576 Damhouder,Patrocinium 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ein stipendium ..., das jedesmal ein sohn eines schullehrers, welcher theologie studierte, auf drey jahre geniessen soll1786 Gadebusch,Staatskunde I 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
an einer höheren Schule (Lateinschule, Gymnasium) lernen, unterrichtet werden
- dat die clercken ind schoelre, die tot R. studieren ... van allen wereltlicken rechten gevryt sullen syn1461 Roermond/SchulO.(Müller) 78
- [das kainem schůler petln gestatt werde,] er habe dann seiner armůt, auch fleissigen schůlgangs vnd studirns, von seinem schůlmaister ain vrkundtBairLO. 1553 IV 10, 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [weil] die münderjährigen khinder ... leuchtlich verfüert werden, so soll jeder meniglich seine kinder ... an unkatholischen, sektischen schuolen ... studieren ... zuelassen ... sich enthalten1595 SchrBodensee 22 (1893) 18 [hierher?]
- [bey der] visitatio in den schulen ... die Knaben examinirt und fleißig zum studieren angewiesen1643 CCLuneb. I 93
- da ein jung zum studiren nit sonders tauglich, ... daß alles soll sein praeceptor den eltern ... bey zeit anzeigen1654 Frankfurt a.M./SchulO.(Vormbaum) II 445Faksimile - in Google Books
- stipendia ... vor arme studierende jugend ... in gymnasiisSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 156