Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückarbeiter
Artikel davor:
(Stübersche)
Stubhuhn
Stübich
stübiglich
Stübleinschreiber
Stübleinsherr
Stübleinsknecht
(Stubmerk)
(Stubzeichen)
Stück
Stückarbeiter
, m.
I
Handwerker, Geselle oder Arbeiter, der pro Stück entlohnt wird
bdv.:
Stückwerker
- soll ein meister mehr nicht dann vier stuͤhl förderen ... wann aber ein meister etliche oder die meiste stuck-arbeither hette und ein anderer ehrlicher meister einen von nöthen were, so soll der, so die meisten förderet, verbunden sein, ihme einen folgen zelaßen1686 ZürichZftG. II 698
- stuͤck-arbeiter: ... giebt es auch unter denen handwercks-gesellen zweyerley, andere so stuͤckweise, andere so auf wochelohn arbeiten1722 Beier,HdwLex. 422Faksimile - in Google Books
- stückwerk: ... arbeit, welche ein handwerker dem kaufmanne, welcher damit handelt, stückweise bringt; daher solche handwerker oder fabrikanten auch stückarbeiter und stückwerker genannt werden1780 Adelung IV 847Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Stückmeister (I)
vgl.
muten (III)
- [bey meisterstuͤcken werden] die muthende ... stuͤck-arbeiter, der meister aber, in dessen werckstatt zu deren bereitung hingewiesen worden, der stuͤck-meister genannt1722 Beier,HdwLex. 422Faksimile - in Google Books