Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stückeln

stückeln

, v.


I in Stücke (II) zerteilen
  • die durch das schießen erfolgte verwundungen waͤren ... theils durch gehacktes bley, theils durch gestuͤckeltes glaß erfolget
    Neues Reichs-Tags-Diarium 5 (1775) 81
II (Münzrohlinge) zuschneiden; (Münzen) bei der Münzherstellung (unter Berücksichtigung des korrekten Feingehalts) auf das richtige Gewicht bringen
  • damit die montzen glich gestuckelt werden
    1477 Würdtwein,Dipl. II 365
  • so man stücklet, so gat jedem lot ab 3 angster oder 4 angster
    1538 SchweizId. X 1844
  • wann ihm [schmiedemeister] das silber von unserm muͤnzmeister zugewogen wird, und zu zainen gegossen, soll er dieselben unter die gesellen oder muͤnz-ohmen zum stuͤckeln austheilen und ... fleißig auf das stuͤckeln sehen, bey alle stuͤckelscheren gehen und beobachten, daß gleich benommen werde
    1669 KurkölnBergO.(A) X 3
  • 67 67/71 stuͤck auf die feine coͤllner mark, stuͤck fuͤr stuͤck genauest gestuͤckelt, aufgezogen und mittels der feile justiret
    1753 Emminghaus,CJGerm. II 482
  • und werden aus solcher rauhen mark geschrotet oder gestückelt 8 stück, so zusammen machen 4 livres
    1753 Faber,Staatskanzlei 103 S. 689
  • stuͤckeln der muͤnze heisset: die beobachtung, daß iedes einzeles stuͤck sein genaues gewicht habe. disemnach muͤssen 8 species taler eine mark wigen
    1757 Estor,RGel. I 1149
III
aus verschiedenfarbigen Stoffteilen zusammennähen; auch: aus Stofffetzen zusammensetzen, flicken
  • ein armer mensche, dem sîn rocke gestuckelt was an allen sîten
    15. Jh. Lexer II 1261
  • [arbaittendleuͤt soͤllen] kainerlay golds, berlen, samet, seiden noch gestickelt klaider tragen
    RAbsch. 1500 D ijv