Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückelung
Artikel davor:
Stübleinsknecht
(Stubmerk)
(Stubzeichen)
Stück
Stückarbeiter
Stuckatormeister
Stuckaturarbeit
Stückbäcker
Stückedieb
stückeln
Stückelung
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Zuschnitt, Herausschneiden der Münzrohlinge, Schrötlinge
vgl.
Schrotung (II),
stückeln (II)
- daß ... bey solchen [silbernen muͤnzen] es an accurater stuͤcklung fehlet1753 Emminghaus,CJGerm. II 482Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß mittelst genauer justir-streckwalzen die zaine in solche gleichheit ... gebracht werden, daß die stuͤckelung dergestalten in moͤglichster gleichheit ausfalle, daß eines so wenig als immer moͤglich von dem andern differire und deren vierhundert stuͤck keineswegs weniger als eine ganze coͤllner mark fein silber enthalten1753 Emminghaus,CJGerm. II 424Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die stadt Dortmund habe eine heckemuͤnzstatt] und auf solcher 1/6 thalerstuͤck ausmuͤnzen ... lassen, welche in ... der stuͤckelung ungleich seyen1759 Faber,NStaatskanzlei IV 35
- ohne accurate und mit der feile iustificirte stuͤckelung kan keine gute muͤnz-ordnung bestehen1768 Hirsch,MünzArch. IX Reg. L1r