Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückelung

Stückelung

, f.

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Zuschnitt, Herausschneiden der Münzrohlinge, Schrötlinge 
  • daß ... bey solchen [silbernen muͤnzen] es an accurater stuͤcklung fehlet
    1753 Emminghaus,CJGerm. II 482
  • daß mittelst genauer justir-streckwalzen die zaine in solche gleichheit ... gebracht werden, daß die stuͤckelung dergestalten in moͤglichster gleichheit ausfalle, daß eines so wenig als immer moͤglich von dem andern differire und deren vierhundert stuͤck keineswegs weniger als eine ganze coͤllner mark fein silber enthalten
    1753 Emminghaus,CJGerm. II 424
  • [die stadt Dortmund habe eine heckemuͤnzstatt] und auf solcher 1/6 thalerstuͤck ausmuͤnzen ... lassen, welche in ... der stuͤckelung ungleich seyen
    1759 Faber,NStaatskanzlei IV 35
  • ohne accurate und mit der feile iustificirte stuͤckelung kan keine gute muͤnz-ordnung bestehen
    1768 Hirsch,MünzArch. IX Reg. L1r