Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückfaß
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stückeln
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stücken
stückestückegleich
Stückfaß
, n.
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ein Fass best. Größe; auch als (größeres) Volumenmaß
bdv.:
Stück (V)
- was sie [bierdreger] beim kran ... vor arbeitslohnn nehmen und haben sollenn: ... vor einn stuckfas 1 mrc.1607 Stieda-Mettig 259Faksimile (ca. 42 KB)
- reinischer wein, wenn solcher gleich in stuͤck-faͤssern und zulasten kommt, soll nichts desto weniger nach ahmen angegeben und verzollet werden1692 HambGSamml. VI 312Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- wohin sich unser schutzjud ... wegen eines dahin niedergelegten stückfasses und derentwegen von demselben praetendirten pfundzolls ... beschwert1709 Schaab,GJudMainz 276Faksimile - in Google Books
- so bald ... ein gastwirth ein stuͤckfaß wein aufthut, so darf er den kannenpreis nicht setzen, sondern es wird ihm derselbe von denen so genannten ohmgiltern gewuͤrdert1732 Ludewig,Anzeigen I 514Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1 stuͤckfaß hat 7 1/2 ahm, 30 anker, 300 stuͤbgen oder 1162 1/2 pottenKruse,Contorist I (1782) 234