Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückfaß

Stückfaß

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ein Fass best. Größe; auch als (größeres) Volumenmaß
bdv.: Stück (V)
  • was sie [bierdreger] beim kran ... vor arbeitslohnn nehmen und haben sollenn: ... vor einn stuckfas 1 mrc.
    1607 Stieda-Mettig 259
  • reinischer wein, wenn solcher gleich in stuͤck-faͤssern und zulasten kommt, soll nichts desto weniger nach ahmen angegeben und verzollet werden
    1692 HambGSamml. VI 312
  • wohin sich unser schutzjud ... wegen eines dahin niedergelegten stückfasses und derentwegen von demselben praetendirten pfundzolls ... beschwert
    1709 Schaab,GJudMainz 276
  • so bald ... ein gastwirth ein stuͤckfaß wein aufthut, so darf er den kannenpreis nicht setzen, sondern es wird ihm derselbe von denen so genannten ohmgiltern gewuͤrdert
    1732 Ludewig,Anzeigen I 514
  • 1 stuͤckfaß hat 7 1/2 ahm, 30 anker, 300 stuͤbgen oder 1162 1/2 potten
    Kruse,Contorist I (1782) 234
unter Ausschluss der Schreibform(en):