Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückgießer

Stückgießer

, m.

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Metallgießer, der insb. Geschützrohre herstellt
  • L., burger, stuck- und glockengiesser 
    1623 StraubingUB. 130
  • zwar haben sie [churfl. durchl.] ihrem stückgießer aufm W. ein privilegium gnaͤdigst ertheilet, eß wird aber dadurch niemand gezwungen, seine glocken eben bey ihme gießen zulaßen
    1652 CCMarch. VI 1 Sp. 416
  • [denn] wir uns des stückgießers arbeit und wissenschaft in einer solchen sache, welche zu des ganzen landes defension gehöret, bedienen, selbigen aber ohne ein sothanes privilegium ... in unsern diensten nicht behalten können
    1659 ProtBrandenbGehR. V 515
  • degen, saͤbel, hirschfaͤnger, stilette und anderes gewehr soll ... erlaubet seyn ... denen rathspersonen, ... kupfferstechern, stuͤck- und freygießern, schwerdtfegern
    1806 v.Berg,PolR. V 123
  • wenn die communen neue glocken oder andere metallwaaren giessen oder alte umgiessen lassen wollen, so sollen sie sich keiner fremden stuck- oder glockengiesser hiezu bedienen
    1815 WirtRealIndex III 182