Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückgutsführer

Stückgutsführer

, m.

Frachtschiff für Stückgüter (II) 
  • tief geladene salzschiffe oder auch stuͤckgutsfuͤhrer, so mit voller ladung nicht koͤnnen eingehen ... sollen vor allen andern schiffen den vorzug [haben]
    1674 BrandenbZollRegl. Art. 18