Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stückicht

stückicht

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
von einem Kleidungsstück: aus verschiedenen (bunten) Stoffstücken bestehend
  • sol ouch ir deheine [vroͧwe oder jungvroͧwe] keynen strifelehten oder stu̍ckehten rok fu̍rbazer me dragen
    1356 ZGO. 7 (1856) 59
unter Ausschluss der Schreibform(en):