Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückland
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Stückland
, n.
Landstück; insb. landwirtschaftliche (Pacht-)Fläche, die zu keiner Hofstelle gehört und (urspr.) nicht mit einem Wohnhaus bebaut ist
- [frage,] ob auch von solchen stücklanden, welchen von sothanen plätzen bereits zum eigenthum an andere veralienirt worden sind, noch specialiter und à parte der weinkauf gegeben werden müsse ... daß diejenigen, welche einige stücklande von solchen plätzen oder heerdstätten eigenthümlich besitzen, vorgeben, gestalt sie sothane stücklanden von denen plätzen frei gekauft und ... theurerer als sonsten bezahlet hatten1697 FriesArch. II 122
- soll einem jeden besitzer eines heerdes oder platzes verstattet seyn, die einzeln angekauften stuͤcklande, welche mit ihren praͤstationen in den registern besonders aufgefuͤhrt stehen und als einzelne lande daselbst catastriret sind, wiederum nach willkuͤhr zu verkaufen1794 Rabe,PreußG. II 712