Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückrechnung

Stückrechnung

, f.

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Rechnungslegung, Abrechnung für einen Teilabschnitt eines längeren Abrechnungszeitraums
  • solle hinfüro des einnemmers jarrechnung, vermög recess, uf georgii aus- und angehen, darüber er auch sein stuckrechnung jezo bis daselbsthin zu stellen wissen würd
    1598 WürtLTA.2 I 502
  • hofmeister soll ... zu vernehmen geben, was er durchaus in sein letzte hand- und stuckrechnung gebracht
    1631 FreibDiözArch. 23 (1893) 252
  • der rendant der dohm-kirchen-casse [muß] nach ablauf des rechnungs-jahres seine ... ordentliche rechnung dem dohm-kirchen-directorio uͤbergeben, welches selbige der ober-rechen-cammer mit denen numerirten belaͤgen und dazu gehoͤrigen stuͤck-rechnungen ohngesaͤumt zu uͤbersenden hat
    1768 NCCPruss. IV 3099
  • [der principale kann] nach dem tode eines rechners den nachfolger desselben sogleich und ehe die stück-rechnung des vorigen rechners gemacht ist, in sein amt einsetzen
    1784 Krünitz,Enzykl. 30 S. 706
  • [bei der ersten vormundschafts-rechnung wird] die stuͤck-rechnung, welche bis zu dem gesetzten anfange solcher jahres-rechnung absonderlich zu fuͤhren ist ... zum grunde gelegt
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 74
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