Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stümpler
Artikel davor:
Stümpfel
stumpfen
2stümpfen
Stumpfgeld
stumpfieren
stumpfierisch
Stumpfierrede
Stumpfierung
Stumpfierwort
Stumpflöse
Stümpler
, m.
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I
jmd., der unrechtmäßig ein an sich zunftgebundenes Handwerk ausübt, ohne der Zunft als Meister anzugehören und sich den Qualitätsstandards der Zunft zu unterwerfen; Pfuscher, Störer (II)
bdv.:
Bönhase (I),
Stümper (I)
vgl.
2stümpeln
- damit man auch dest mitt bessern hanndwerchern versechen und die stumpler und zenichtigen arbaitter destmer ausgereut werden, so sollen die maister darob sein, ... das die ler jungen wol, und mit vleiß gelerntSalzbLO. 1526 Bl. 106r
- daß alle stimpler, so sich pflegen vff die märckt zusetzen vnnd innsigel, secret vnnd pettschier zuschneiden vnnd zugraben, nit geduldet [werden]1564 Rummer,Pforzheim 158
- den stumplern, auch frembden vnangesessnen personen vnnd lanndtstraiffern [soll man] das schůchmacher handtwerck vnnd schůchflickens zůgebrauchen mit nichten gestattenTirolLO. 1573 VI 24Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- alle stimpler, so vor der ordnung das glaserhandwerk getriben und anderst ir nahrung nicht haben könden, [sollen] zu kaufgelt 8 fl. und leggelt 1/2 fl. geben, aber kein jungen lernen und gesellen halten1603 WürtLTA.2 II 345
- sollen von dem handwerk järlichen zwen rüeger aus der meisterschaft geordnet werden, die uf ... stümpler und winkelarbeyter ihr vleissiges ufmerken haften1618 Schmoller,StraßbTucherZft. 246Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- [diejenigen italiener, so den schutz und beisitz erlangt, sollen sich] des einkaufs der von denen an andern orten sich befindlichen stuͤmplern fabricirten handwerks-waaren gaͤnzlich und allerdings enthalten1689 Roth,NürnbHandel III 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einigen stimplern, so die druckerei nicht rechtmäßiger weise ... erlernet und mit ihren stimpel- und frettereien nur andere druckereien ruiniren1713 Reuter,BuchdruckRheinl. 219
- nachdem sich auch vielfaͤltig begibt ..., das bemeldt glaser-handwerck verstümpelt, also daß den meistern in staͤdten, flecken und doͤrffern, so ihr handwerck redlich ... gelernt, ihre nahrung durch solche stuͤmpler und winckelmeister entzogen ... wird, so solle hinfuͤro keiner auf mehrbemeldtem glaser-handwerck sich einlassen, ... dasselbige zu uͤben ..., er habe dann das handwerck ... redlich gelernt1715 BadLO. 253Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- wenn ein zinkenist keinen gesellen haͤtte, so darf er im fall der noth, bey hochzeiten ... einen ehrlichen buͤrger beyziehen, ... nie aber einen spielmann oder stuͤmpler1729 WirtRealIndex IV 604Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- [wegen der handwerks-mißbraͤuchen:] froͤtter, sterer, pfuscher und stimpler1774 Wagner,Civilbeamte I 279Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
(wandernder) Kleinhändler; Störer (III)
- sollen auch zwischen den messen die stimpler oder reffträger, die unnsers hanndwercks wahr oder handthirung fayl haben, auch nicht gestattet werden1589 FrankfZftUrk. I 176
- demnach bishero die fürkäuffler, taglöhner und ander stimpler hin und wider ... flax, hanf uffkhaufft1618 ArchNSpr. 38 (1865) 354
- solle khein stimpler mit fischen oder fischaufkhauffen aufm Ammer See verstattet [werden]1691 ArchFischG. 13 (1929) 148
- daß kein stimpler redlichen meistern den zeug aus der hand kaufe, vielweniger selbigen muthwillig vertheure, bey straf sechs gulden1706 Reyscher,Ges. XIII 844Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [welcher massen in unsere landschaft] allerhand ... fremde und durchreisende winkel-arzten, marktschreyer, wandernde medecin unerfahrne stümpler und leutbetrieger sich des arztens und doctorens anmessen und denen einfältigen leuten das geld abschwetzen1744 Michel,BaderLuzern 85
III
Kleinbauer, Seldner (I)
- muszte jeder bauer 3 malter vesen ... und jeder stümpler 1 malter vesen lifernEnde 18. Jh. Alemannia 18 (1890) 42
- [vier classen in dem marktflecken Donau-Eschingen:] 1) vollbauern, welche 60 juchert land und daruͤber besitzen, 2) halbbauern, ... 3) stuͤmpler, welche 10 bis 29 jauchert haben, 4) tageloͤhner1799 Runde,Beitr. I 7Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte