Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlbank

Stuhlbank

, f.

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Sitzbank bei Gericht
  • wiset man dies gericht zu halten uf zweien kamergutern, die ligen bi einander, also ferr als das stulbenk da si, das die hern gesitzen konnen und das gericht
    15. Jh. Franken/GrW. VI 93