Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlerbe

Stuhlerbe

, m.

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I Nachfolger im Papstamt 
  • der sich beriempt ein stůl erben Petri
    1521 Hutten IV 611
  • das evangelien-buch ... auf welches er [Kaiser] ... sich ... dem papst und dessen stul-erben mit einem ayd verpflichtete
    1668 Fugger,Ehrensp. 580
II Thronfolger
  • unsern [marggraff zu B.] raͤthe aber und dienern, wie die jetzo seind, oder kuͤnfftig bey uns oder unsern stuhl-erben und nachfolgern seyn werden
    1696 CCMarch. VI 1 Sp. 639
  • ob die von einem verstorbenen fuͤrsten hinterlassenen juwelen ... zum erbe gehoͤren oder aber dem landesfolger und stuhlerben allein verbleiben muͤssen
    1752 Weber,Lehnr. I 362