Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlerbe
Artikel davor:
Stuhlbruder
Stuhlbruderpfründe
Stuhlbruderprost
Stuhlbuch
Stuhlbuße
Stuhldieb
(Stuhldreher)
Stühlegerechtigkeit
stuhlen
Stuhler
Stuhlerbe
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Nachfolger im Papstamt
vgl.
Stuhl (II 2)
- der sich beriempt ein stůl erben Petri1521 Hutten IV 611
- das evangelien-buch ... auf welches er [Kaiser] ... sich ... dem papst und dessen stul-erben mit einem ayd verpflichtete1668 Fugger,Ehrensp. 580Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
Thronfolger
vgl.
Stuhl (II 1)
- unsern [marggraff zu B.] raͤthe aber und dienern, wie die jetzo seind, oder kuͤnfftig bey uns oder unsern stuhl-erben und nachfolgern seyn werden1696 CCMarch. VI 1 Sp. 639Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ob die von einem verstorbenen fuͤrsten hinterlassenen juwelen ... zum erbe gehoͤren oder aber dem landesfolger und stuhlerben allein verbleiben muͤssen1752 Weber,Lehnr. I 362Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte